Starkregen und Rückstauschutz von Grundstücksentwässerungsanlagen

Kommunen, sowie die entsprechenden Entsorger, Zweckverbände u.ä., investieren pro Jahr immense Summen, um ihre Kanalnetze funktionsfähig zu erhalten.
 

Dennoch kann es bei nicht einmal unbedingt lang anhaltenden aber überdurchschnittlich starken Regenfällen, den so genannten „Starkregen“, zu Kapazitätsproblemen der ableitenden Kanalisationssysteme kommen, dem so genannten „Rückstau“.

Dies hat zur Folge, dass die Wassermassen im örtlichen Kanalnetz nicht mehr schnell genug abfließen können und sich ein Rückstau über die Schachtbauwerke aber auch über die angeschlossenen Hausanschlussleitungen bildet.

Ein Rückstau, wie er, bei Starkregenereignissen nach Expertenaussagen immer öfter auftritt, ist nicht etwa ein Planungsfehler in der Dimensionierung der Kanalsysteme. Wären diese auch auf Starkregenereignisse ausgelegt, so würden die Kanalrohre so groß und teuer werden, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Abwassergebühren aber auch die zuständigen Entsorgungsunternehmen und Netzbetreiber unverhältnismäßig belastet würden.

Derartige Niederschläge sind zwar äußerst selten, jedoch lässt sich eine Zunahme solch extremer, nicht beeinflussbarer Naturereignisse beobachte.

Um Rückstau zu verhindern, sind nur wenige vorbeugende Maßnahmen nötig. Grundsätzlich sollte überprüft werden, ob die Abwasserleitungen im Haus richtig an die Kanalisation angeschlossen sind. Das heißt, alle Einleitungsstellen im Haus, die über dem Straßenniveau liegen, müssen ohne Rückstausicherung direkt an den Kanal angeschlossen sein. Das anfallende Regenwasser ist für die Bewässerung auf dem Grundstück zu sammeln bzw. zu versickern. Einleitungsstellen im Keller (unter Straßenniveau), wie z.B. der Bodenablauf der Waschküche oder von der Toilette neben dem Partykeller, müssen durch eine Rückstausicherung abgesichert werden. Sie verhindert, dass das Regenwasser bei Starkregen aus dem Kanal in den Keller fließen kann. Diese Rückstausicherungen müssen aber in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionalität überprüft werden, damit sie im Falle eines Starkregens auch funktionieren. Sind alle Vorsichtsmaßnahmen beachtet, dann bekommt auch niemand im Keller nasse Füße…….
Was ist eine Rückstausicherung?

Rückstausicherungen sind automatisch oder manuell zu bedienende Rückstauventile für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Schmutzwasser sowie Hebeanlagen.

Was ist eine Rückstausicherung?

  • Rückstausicherungen sind automatisch oder manuell zu bedienende Rückstauventile für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Schmutzwasser sowie Hebeanlagen.

Was ist eine Rückstauebene?

  • Die Rückstauebene entspricht dem Straßenniveau. Hat die Straße ein Gefälle, so liegt die Rückstauebene in Höhe des nächsten Kanalschachtes gefälleaufwärts.


Wie funktioniert eine Rückstausicherung?

  • Eine richtig angeschlossene und funktionierende Rückstausicherung schließt, wenn der Ablauf des Abwassers in den Kanälen behindert ist. Damit wird ein Rückfluss in das Abflusssystems des Hauses verhindert.
  • Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen. Ist dies nicht realisierbar, gibt es folgende Möglichkeiten zur Sicherung:


Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau:
Rechtliche Bestimmungen


Sollte es zu überschwemmten Kellerräumen durch Rückstau von Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation kommen, sind viele Grundstückseigentümer der Meinung, die Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes – die Zweckverbände oder die Gemeinden – können für den Rückstau und den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden bzw. ihr Eigentum sei zumindest gegen die wirtschaftlichen Folgen von Rückstauereignissen versichert: Beides ist fast immer ein Irrtum mit fatalen finanziellen Folgen für den Grundstücksbesitzer!
Als Hausbesitzer haften Sie obendrein gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Daher kann mangelnde Vorsorge zu einem teuren Spaß werden.
Die aktuelle Rechtsprechung hat in diesen Fragen praktisch durchgängig zu Ungunsten der Grundstückseigentümer entschieden!

Fazit:

Der einzige wirksame Schutz vor Rückstauproblemen ist die rechtzeitige technische Vorsorge auf dem Grundstück durch fachkundige Installation geeigneter Rückstausicherungen.

Rechtliche Grundlagen in diesen Fragen bilden die Abwassersatzung der zuständigen Stadt, der Gemeinde, eines Zweckverbandes oder des Kanalnetzbetreibers. Es handelt sich um sogenanntes „Ortsrecht“ und stellt damit für die Bürgerinnen und Bürger eine rechtsverbindliche Form dar. Diese stehen auch in enger Verbindung mit den technischen Normen DIN EN 252; DIN EN 12056 und DIN 1986, sowie den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.)


Urteile zu diesem Thema:
Bundesgerichtshof: BGH 30.07.1998, 111, ZR 269.96
OLG Karlsruhe: 16.03.2000 – 19 U 231/98
OLG Köln: 30.08.2001 – 7 U 29/01